Wichtige Patienteninformationen zu unserer Praxis
Wir haben uns dazu entschieden, eine Privatpraxis zu sein, um unseren Patienten die bestmögliche Versorgung bieten zu können.
Unser Ziel ist es, jedem Patienten eine hochwertige und individuelle Behandlung zu ermöglichen, unabhängig von seiner Versicherungsart. Wir legen großen Wert darauf, dass jeder Patient die bestmögliche Versorgung erhält und arbeiten eng mit unseren Patienten zusammen, um ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu verbessern.
Egal ob Sie gesetzlich versichert sind, eine private Krankenversicherung haben oder als Selbstzahler zu uns kommen - wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite, um Sie bestmöglich zu unterstützen. Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen und wir freuen uns darauf, Sie in unserer Praxis willkommen zu heißen.
Die privaten Krankenkassen (PKV) erstatten osteopathische Leistungen im Rahmen der Kostenübernahme von Heilpraktikerleistungen. Mit anderen Worten: da unsere Therapeuten allesamt über den Heilpraktikertitel verfügen, können Sie die Rechnung an Ihre private Krankenversicherung weiterreichen, solange Sie die Heilpraktikerleistungen in Ihrem Tarif mitversichert haben. Dies sollten Sie vor der Inanspruchnahme unserer Leistungen unbedingt klären, da sonst ein private Kostenübernahme durch Sie erfolgen muss – so sieht es unser Behandlungsvertrag (AGBs) vor. Kostenerstattung von Osteopathie durch die GKV: Auch gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) übernehmen seit einiger Zeit die Kosten oder zumindest einen Teil der Kosten einer osteopathischen Behandlung. Hierfür sind aber in der Regel bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich ausfallen können. Sie finden auf der Seite des BVO eine Auflistung von gesetzlichen Kassen, die Osteopathie zur Zeit tragen. Da es sich bei den Leistungen dieser GKV um freiwillige Gesundheitsdienstleistungen handelt, können sich die Rahmenbedingungen jederzeit ändern. Im Zweifelsfalle fragen Sie bitte bei Ihrem Sachbearbeiter vor Beginn der Therapie nach. Bedenken Sie bitte, dass die notwendigen Bedingungen, insbesondere erforderliche ärztliche Verordnungen, unbedingt vor Inanspruchnahme unserer Leistungen erfüllt sein müssen, da sonst eine Kostenübernahme durch Sie selbst erfolgen muss. Dies sieht unser Behandlungsvertrag vor.
Tipp: Eine gute Alternative zur teilweisen Kostenerstattung von Osteopathie durch die GKV ist oft eine private Krankenzusatzversicherung. Zu vergleichsweisen geringen Beiträgen erhalten Sie so oft die Möglichkeit, einen Teil der Leistungen über die Kostenerstattung von Heilpraktikerleistungen durch die Krankenzusatzversicherung zur GKV abdecken zu lassen